THG-Quote in Österreich – Q&A

Dass die THG-Quote auch in unserem Nachbarland durchstartet, ist kein Geheimnis mehr. Doch welche Besonderheiten gelten bei der Antragsstellung in Österreich? Wo könne die THG-Quoten dort beantragt werden und welche Unterschiede gibt es eigentlich zu Deutschland? Dem möchten wir in diesem Artikel kurz auf den Grund gehen.

Fragen und Antworten

Einzelpersonen können in Österreich keinen Antrag stellen? Ist dies korrekt?

Das ist richtig. Eine Ausnahme wird durch die beantragte Mindestmenge abgeleitet. Soll heißen, wer mind. 100 MWh beantragt und sich vorher als Antragsberechtigter registriert und eine Schulung gemacht, kann die Quoten auch beantragen. Grundsätzlich sind aber aktuell nur Firmen gelistet.

In Österreich erfolgt keine Pauschalisierung für Fahrzeuge, sondern stets die Orientierung an der entnommen Menge am Ladepunkt?

Primär ist der tatsächliche Verbrauch ausschlaggebend, wenn ein MID-konforme Zähler vorhanden ist. Allerdings kann auch eine Pauschale gelten, wenn eine genaue Abrechnung nicht nachgewiesen werden kann. In der Praxis nutzen allerdings alle alle Privatpersonen den Pauschalwert.

Wie erfolgt der Nachweis für die geladene Strommenge?

Grundsätzlich erfolgt die Meldung in Österreich nach einer Schulung im sogenannten elSa-System über einen Webzugang. Dort werden Messprotokolle, Fahrleistungen der Fahrzeuge, etc. hinterlegt. Die Installation muss über das Baurecht, die Gewerbeordnung, dem Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID-Zähler oder weitere Informationen nachgewiesen werden.

Gibt es die ePrämie auch für einspurige Fahrzeuge wie Roller und Motorräder?

Einspurige Fahrzeuge sind grundsätzlich nur über Nachweise an der heimischen Wallbox abzugsberechtigt.  Eine Pauschale für einspurige Fahrzeuge besteht nicht. Wirtschaftlich gesehen ist das natürlich kritisch, daher bieten viele THG-Anbieter dieses Verfahren gar nicht an. Analog bezieht sich dies auch auf Plugin-Hybride.

Sind Meldungen im Schaltjahr auch am 29.02. noch möglich?

Während in Deutschland immer der 28.02. eines Jahres als Stichtag zur Antragseinreichung beim Umweltbundesamt gilt, zählt in Österreich tatsächlich noch der 29.02. für den Antragseingang.

Besteht immer eine Mindestmenge von 100 MWh zur Beantragung für öffentliche oder halb-öffentliche Ladestationen?

Antragsberechtigte können tatsächlich nur mit mind. 100 MWh Anträge einreichen. Begünstigte (Quotenerzeuger = Privatperson, etc.) können aber auch geringere Mengen zugewiesen bzw. bescheinigt bekommen.

Besteht immer eine Schulungspflicht vor der Antragsstellung?

Wie oben bereits beschrieben, erfolgt die Antragsstellung über das sogenannte elSa-Portal. Dafür ist immer eine Schulung notwendig. Allerdings ist diese kostenfrei, dauert nur ca. eine halbe Stunde, erfolgt über ein Webinar und stets als Sammeltermin. Einzeltermine sind – soweit uns bekannt ist – nur in Ausnahmefällen möglich.

Sind in Österreich wirklich alle THG-Anbieter öffentlich gelistet?

Während in Deutschland eigentlich nur das Umweltbundesamt einen Überblick über die THG-Anbieter hat, ist diese Liste in Österreich tatsächlich öffentlich zugänglich. Wir haben einmal Marc Schubert von Elektrovorteil befragt. Dieser präferiert die öffentliche Darstellung für eine höhere Transparenz gegenüber den Kunden und natürlich auch als Werbemittel.

Was wird für die Beantragung benötigt?

Für die Beantragung der ePrämie oder THG-Prämie müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

🔶 Ein E-Auto, bei dem Sie oder Ihr Unternehmen als Fahrzeughalter eingetragen sind.
🔶 Ein Foto der Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins.
🔶 Angaben zum Zeitraum, für den das E-Auto auf Sie zugelassen ist bzw. war.
🔶 Details zum nicht öffentlichen Ladepunkt, an dem Sie überwiegend laden, einschließlich Adresse und Steckertyp.
🔶 Im Falle der exakten Strommengen-Abrechnung zusätzlich detaillierte Nachweise über die geladene Strommenge.

Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.

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