Das Umweltbundesamt hat den neuen Emissionswert für das Quotenjahr 2027 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er beträgt nun 113 kg CO₂-Äquivalent je Gigajoule (GJ) und liegt damit rund 5 Prozent unter dem Vorjahreswert.
Für die THG-Quote ist diese Anpassung relevant: Durch den niedrigeren Emissionswert erhöht sich die rechnerisch anrechenbare Treibhausgasminderung je Fahrzeug. Für einen Elektro-Pkw (M1) ergibt sich beispielsweise nach aktueller Berechnung eine Minderungsmenge von rund 0,70 Tonnen CO₂-Äquivalent.

Besonders interessant ist die Entwicklung für Betreiber schwerer Elektrofahrzeuge. Bei E-Lkw der Klasse N3 steigt die jährliche Strompauschale ab 2027 auf 54.800 kWh. Zusätzlich profitieren die Fahrzeugklassen N3 und M3 (große Elektrobusse) vom erhöhten Anrechnungsfaktor 4.
Wichtig: Eine höhere anrechenbare THG-Menge bedeutet nicht automatisch höhere Auszahlungen. Entscheidend bleiben der Marktpreis je Tonne CO₂-Äquivalent und die jeweiligen Vermarktungskonditionen.
Fazit
Damit steht eine weitere wichtige Berechnungsgrundlage neben den Schätzwerten für die THG-Erlöse 2027 fest. Genaue Auszahlungssummen für 2027 sind in den nächsten Wochen – spätestens aber nach dem Ende der Beantragung für dieses Jahr am 15. November – zu erwarten.
Offizielle Quelle: Bundesanzeiger Bekanntmachung vom 02.11.2026
Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.
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