Vor wenigen Stunden wurden im Bundesanzeiger die neuen Schätzwerte für die anrechenbare Strommenge von Elektrofahrzeugen ab dem Verpflichtungsjahr 2027 veröffentlicht. Besonders bei leichten und schweren Elektro-Nutzfahrzeugen steigen die Werte. Das dürfte Speditionen in besonderen Maße freuen.
Die neuen Schätzwerte im Überblick
| Fahrzeugklasse | Fahrzeugtyp | Schätzwert ab 2027 |
|---|---|---|
| Andere | Kleinstfahrzeuge, E-Motorräder, … | 500 kWh |
| M1 | Pkw | 2.000 kWh |
| M2 | Kleinbusse | 5.700 kWh |
| M3 | Busse | 72.000 kWh |
| N1 | Leichte Nutzfahrzeuge | 4.300 kWh |
| N2 | Mittlere Nutzfahrzeuge | 20.600 kWh |
| N3 | Schwere Nutzfahrzeuge | 54.800 kWh |
Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 28.10.2026 B4.
Was ändert sich 2027?
Der Schätzwert für Elektro-Pkw bleibt bei 2.000 kWh. Für leichte Nutzfahrzeuge (N1) steigt er von 3.000 auf 4.300 kWh, für schwere Nutzfahrzeuge (N3) von 33.400 auf 54.800 kWh. Damit erhöht sich die zugrunde gelegte Strommenge bei N1 um rund 43 Prozent und bei N3 um rund 64 Prozent. Für Busse und mittlere Nutzfahrzeuge bleiben die Werte unverändert.

Eine gravierende Änderung gibt es bei der unbestimmten Kategorie „Andere“. Hierzu zählen beispielsweise zulassungspflichtige Motorräder aber auch Kleinstfahrzeuge. Diese Klasse wird von den bisherigen 2.000 kWh deutlich auf 500 kWh eingeschränkt. Was die Community davon hält, wird sich zeigen – eine erste Stellungnahme haben die Steckerbiker bereits veröffentlicht.
Was bedeutet das für die THG-Prämie?
Die Schätzwerte beeinflussen die Berechnung der anrechenbaren Strommenge und sind damit ein wichtiger Faktor für die THG-Prämie. Eine höhere Strommenge bedeutet jedoch nicht automatisch eine entsprechend höhere Auszahlung. Entscheidend sind auch die gesetzlichen Berechnungsregeln und die Konditionen des jeweiligen Anbieters.
Für batterieelektrische Busse (M3) und schwere Nutzfahrzeuge (N3) gilt ab 2027 zudem ein gesetzlicher Multiplikator von 4. Hier wird deutlich, dass insbesondere Speditionen besondere Förderung erhalten sollen.
Fazit
Die neuen Schätzwerte bringen vor allem für elektrische Nutzfahrzeuge eine höhere anrechenbare Strommenge. Halter sollten deshalb die Fahrzeugklasse und die aktuellen Angebote der THG-Anbieter prüfen, um ihre Möglichkeiten für 2027 optimal zu nutzen.
Offizielle Quelle: Bundesanzeiger – Bekanntmachung vom 28. Oktober 2026
Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.
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