Zoll – Fristverlängerung für das Verpflichtungsjahr 2023

Wie bereits in den vergangenen Jahren müssen die THG-Anbieter die bescheinigten Energiemengen dem Hauptzollamt melden. Diese Frist wurde am 18.03.2024 für das Verpflichtungsjahr 2023 um zwei Monate bis zum 15. Juni 2024 verlängert.

Hierzu schreibt der Hauptzoll auf deren Seite folgendes:

Im Bereich der Treibhausgasquote [werden] die Fristen für

  • die Abgabe der Jahresquotenanmeldung,
  • die Abgabe schriftlicher Mitteilungen Dritter nach § 37c Abs. 1 Satz 4 bis 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 6 der 36. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV),
  • den Abschluss von Quotenhandelsverträgen nach § 37a Abs. 6 und 7 BImSchG und
  • die Übertragung der UER-Nachweise auf das Entwertungskonto des UER-Registers nach § 4 Nr. 2 Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV)

um zwei Monate bis zum 15. Juni 2024 verlängert.

Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.

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