Das Umweltbundesamt hat vor wenigen Tagen die statistische Auswertung des Vollzugs der 38. BImSchV für das Verpflichtungsjahr 2024 veröffentlicht. Welche Entwicklungen es im vergangenen Jahr gab, lest ihr im Beitrag.
Erneut nur noch die Hälfte der Anträge aus dem Vorjahr
Mit rund 500 Anträgen beim Umweltbundesamt ist die Zahl der eingereichten Anträge für Fahrzeuge und Ladesäulen erneut um knapp 50% gesunken. Hier wird weiterhin der Trend zur Bündelung der Anträge bei den Anbietern sichtbar. Andererseits ist die Zahl der eingereichten Einzelanträgen durch Privatpersonen und Ladepunktbetreiber auf ein absolutes Minimum gesunken.

Insgesamt sind in 2024 mit rund 4.095 GWh etwa 500 GWh mehr als im Vorjahr beschieden worden. Damit wird abermals der massive Ausbau von Ladeinfrastruktur und die Zunahme von elektrischen Fahrzeugen im Verkehr deutlich. Auch, wenn der Abstand zu 2022 abflacht. Die Werte gliedern sich in ca. 1.527 GWh aus öffentlichen Ladepunkten und ca. 2.568 GWh aus pauschalen Schätzwerte für Batterieelektrofahrzeuge (BEV).
THG-Quote für 1,15 Millionen Fahrzeuge ausgeschüttet
Während im Verpflichtungsjahr 2023 noch für insgesamt etwa 1,12 Millionen reine BEV ein Schätzwert bescheinigt wurde, steigt dieser Wert in 2024 kaum. Hier zeigt sich weiter die Auswirkung der Novelle der 38. BImSchV mit welcher die Meldefrist für Fahrzeuge auf den 15.11. verkürzt und zulassungsfreie Fahrzeuge von der Quote ausgenommen wurden.

Auffällig sind die deutlichen Wachstumsraten bei schweren Nutzfahrzeugen. Insbesondere eine mehr als Verdopplung bei schweren Lkw der Klasse N3 ist erstaunlich und demonstriert die Praxistauglichkeit der Fahrzeuge.
Über ein Drittel beantragt keine THG-Quote
Erstaunlich und erschreckend zugleich ist ein negativer Trend bei den Anträgen. Während in den Vorjahren für etwa ein Viertel aller berechtigten Elektrofahrzeuge keine THG-Quote abgerufen wurde, reduziert sich der Wert auf über ein Drittel. Hier zeigt sich einerseits, dass noch viel Potential auf der Strecke bleibt und anderseits, dass Händler und Anbieter noch zu wenig Werbung für das Instrument der THG-Quote betreiben.

Als Hauptgrund hierfür vermutet das UBA weiter sinkende Quotenerlöse. Dennoch empfehlen wir die THG-Quote abzuschließen. Insbesondere bei Anbietern wie Elektrovorteil* ist ein Antrag in wenigen Minuten erledigt und man bekommt Geld „geschenkt“.
Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.
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