Das Quotenjahr im Überblick

Das Jahr 2023 neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu und daher liegt es nahe, einen Blick auf das Quotenjahr zurückzuwerfen. Das wichtigste Ereignis dürfte dabei natürlich unsere kleine News-Seite sein, die im April das Licht der Netzwelt erblickt hat. 🥳

Insgesamt war das Quotenjahr 2023 eine Berg- und Talfahrt – das schreibt auch Elektrovorteil* im aktuellen LinkedIn-Beitrag vom Gründer und Geschäftsführer Marc Schubert. Wir orientieren uns am Beitrag und stellen hier die wesentlichen Punkte dar.

Verkürzung der Anmeldefrist

Die Anmeldefrist für die THG-Quote für E-Autos wurde durch eine Novellierung der 38. BImSchV, welche am 28. Juni in Kraft trat, auf den 15. November 2023 vorgezogen. Spätere Einreichungen von Fahrzeugscheinen werden für das Quotenjahr 2023 nicht mehr akzeptiert. Begründet wurde dieser Schritt durch mangelnde Personalkapazitäten bei der Bundesbehörde.

Keine Quote mehr für zulassungsfreie E-Fahrzeuge

Noch bis Anfang des Jahres 2023 waren die Zulassungsstellen mit dem plötzlichen Anstieg der freiwilligen Zulassung von eigentlich zulassungsfreien E-Fahrzeugen (bis 45 km/h) ordentlich ausgelastet. Doch mit der Novellierung wurden zulassungsfreie Fahrzeuge ausgenommen, da diese keinen eigenen Schätzwert haben. Warum es sich trotzdem weiterhin lohnt das freiwillig zugelassene Fahrzeug mit Kennzeichen zu fahren, schreiben wir hier.

Schätzwerte für mittelschwere und große LKW

An einem Montag dem 28.08.2023 hat das BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) überraschend neue Schätzwerte für elektrische LKW bekanntgegeben. Neue Schätzwerte für die THG-Quote wurden für N2-Fahrzeuge (3,5t-12t) mit 20,6 MWh und für N3-Fahrzeuge (ab 12t) mit 33,4 MWh festgelegt. Damit erhalten erstmals nicht nur Stadtwerke, sondern auch die Logistik einen Anreiz für den Umstieg auf elektrisch betriebene LKW.

Änderungen bei Ladepunkten

Ebenfalls mit der Novelle der 38. BImSchV gibt es Änderungen für alle öffentlichen Ladepunkte. Denn diese müssen zukünftig in der Ladesäulenkarte der BNetzA veröffentlicht werden, um weiterhin eine THG-Prämie zu erhalten. Hier wird auf die – zuerst von Geld für eAuto* proklamierte – Anrechnung der privaten „Wallbox-Prämie“ eingegangen und somit die Öffnung der privaten Wallbox über kurzfristige öffentliche Zugänglichkeit verhindert.

Außerdem wird ab 2024 erstmals der direkte Strombezug aus PV- oder Windstrom für das Laden von E-Fahrzeugen mit einer höheren Prämie belohnt. Wir berichteten umfassend hier.

Fallende Quoten durch „Quotendumping“

Konkret tauchte am 20.01.2023 in der Nabisy-Biomassecode-Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein neuer Biokraftstoff auf, welcher fälschlicherweise in die Liste als „fortschrittlicher Biokraftstoff“ aufgenommene wurde. Hierdurch konnten quotenverpflichtete Unternehmen zum Dumpingpreis Zertifikate erstehen und die Konditionen der THG-Quoten fallen bis heute.

Die nationalen Strafverfolgungsbehörden und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gehen aktuell gezielt den Vorwürfen von illegalem Bio-Kraftstoff-Import aus China nach, welcher bis heute den EU-Markt überschwemmt.

Insolvenzen und Übernahmen

Fallende Quoten und stetige Ungewissheit im Handel setzten die THG-Anbieter unter Druck. Dies führte so weit, dass sogar ein erster Anbieter Anfang des Jahres Insolvenz anmelden musste. Zwischenzeitlich gab es auch weitere Anbieter, die sich aus dem Markt zurückziehen. Mitte Oktober erreichten uns die Meldungen von Quotando und E-Auto Cashback, welche zum November ihr Geschäft mit den THG-Quoten einstellen. Außerdem berichteten wir Mitte November, dass der Anbieter Carbonify Smartificate übernommen hat.

ePrämie in Österreich

Auch in unseren Nachbarländern verbreitet sich die THG-Quote rasant. So folgten dieses Jahr Österreich mit der sogenannten ePrämie in den Markt, welche 2024 erstmals ausgezahlt wird. Auch einige bekannte Anbieter aus Deutschland sind im Nachbarland aktiv. Eine Übersicht der besten Anbieter haben wir hier veröffentlicht.

Betrug mit der THG-Quote

Wenn in Zeiten stetig sinkender Quotenerlöse mit extrem hohen Ausschüttung geworben wird, sollte man kritisch sein. So erhielten wir im August die Meldung über nicht ausgeschüttete Quoten. Wir haben uns daher die Seite e-THG.de genauer angeschaut und diese als Phishing-Seite deklariert. Zwischenzeitlich ist diese auch vom Netz gegangen.

Außerdem schrieb uns eine Person, welche uns zu zahlreichen Quoten verhelfen wollte. Hierbei wurden uns – wir haben auch Nachweise als Screenshot gesichert – Kopien von Fahrzeugscheinen angeboten, welche wir beantragen sollten. Die Halter wären entsprechend leer ausgegangen. Wir haben natürlich Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Tatsächlich wird diese Praxis aber auch von einigen Verkäufern und Autohäusern praktiziert, wodurch zukünftig nur der Fahrzeughalter antragsberechtig ist und beim Verkauf ein Hinweis auf den Verbleib der THG-Quote gegeben werden muss.

Ein Ausblick auf 2024

Wir sind verhalten optimistisch für das kommende Jahr. Die Quotenerlöse sind massiv gesunken und für einige Halter wird es überraschend wenig sein. Dennoch haben wir in unserem Vergleich die besten Angebote zusammengefasst. Dennoch gehen wir von einer weiteren Konsolidierung der Anbieter aus. Wir erwarten für 2024 Übernahmen und Geschäftsaufgaben – besonders bei sehr kleinen Anbietern. Aber hier ist bekanntlich alles offen, denn eine Glaskugel haben wir gerade nicht zur Hand.

Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.

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