THG-Meldeschluss bereits am 15. November

Update: Ergänzt um die Stellungnahmen des BMUV und des BEM.

Das Bundeskabinett hat gestern am 28.06. eine novellierte Version der 38. BImSchV beschlossen. Die wesentlichen Änderungen haben wir hier bereits dargestellt.

Besonders kritisch wird dabei die Verkürzung der Antragsfrist gesehen. Denn statt wie bisher bis zum 28. Februar des Folgejahres, haben Antragsteller*Innen nur noch bis zum 15.11. des laufenden Quotenjahres Zeit. Danach gibt es keine Quoten mehr für Fahrzeuge, die nach diesem Zeitraum zugelassen wurden. 

Ergänzend kommt hinzu, dass sich die THG-Anbieter natürlich absichern müssen (Stichwort: gesetzliche Widerrufsfrist) und entsprechend mehrheitlich die Meldungsfrist in diesem Jahr damit bereits am 01.11.2023 endet. So wird sichergestellt, dass alle Anträge problemlos ausgezahlt werden können. Hierzu bieten jedoch einige Anbieter wie beispielsweise Elektrovorteil.de* die Option auf diese Widerrufsfrist zu verzichten.

Der Bundesverband THG Quote nimmt dazu in einer Mail Bezug und schreibt

Der Kabinettsbeschluss schließt damit rund 35 Prozent der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland von der Geltendmachung der THG Quote für 2023 aus“. Und weiter

Wir appellieren erneut an die Regierung, anders als bislang nicht mehr mit Excel-Listen der Kfz-Daten und auf dem E-Mail-Weg, sondern digital, datenschutzgesichert und mit den zuständigen Unterbehörden vernetzt eine moderne Handelsaufsicht zu realisieren. Daher raten wir dringend, die Frist nicht auf den 15. November zu verkürzen, sondern den 28. Februar des Folgejahres beizubehalten“.

Aufgrund der Kritik hat ein Sprecher des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH/AFX geantwortet:

„Strommengen aus Neufahrzeugen, die kurz vor Jahresende zugelassen werden, können nun nicht mehr gemeldet werden. Dies ist eine der kleineren Einschränkungen, die eingezogen werden mussten, damit für alle ein schneller und reibungsloser Vollzug ermöglicht wird. Wir möchten vermeiden, dass Menschen zukünftig lange auf ihre Bescheide warten müssen.“

BEM-Vorstand Markus Emmert reagierte mit Kopfschütteln: „Das sind keine guten Signale für dynamischen Umweltschutz. Anstatt die Personaldecke zu erhöhen und die Arbeit zu digitalisieren, wird in deutschen Amtsstuben lieber nach unten getreten und nach dem Grundsatz verfahren: Ohje, wir bekommen Arbeit, lasst uns die Öffnungszeiten verkürzen!“

Der Bundesverband THG Quote e.V. – bestehen dabei aus carbonify GmbH, Elektrovorteil.de*, EMOVY*, greenAir GmbH* und der mint future GmbH*. Die gesamte Stellungnahme gibt es bei den einzelnen THG-Vermittlern im Blog – exemplarisch haben wir diese von carbonify verlinkt.

Besonders Besitzer von Zweirädern und Kleinstfahrzeugen sollten sich nicht mehr allzu viel Zeit mit dem Antrag lassen. Einen guten Überblick über die aktuellen Top-THG-Anbieter in Deutschland gibt es hier im THG-Vergleich*

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