Weniger Anträge aber deutlich höhere Strommenge

Das Umweltbundesamt hat vor wenigen Stunden die statistische Auswertung des Vollzugs der 38. BImSchV für das Verpflichtungsjahr 2023 veröffentlicht. Das Dokument schafft Klarheit über die gestellte Zahl der Anträge in 2023 und die bescheinigte Strommenge.

Weniger als die Hälfte der Anträge

Mit rund 850 Anträgen beim Umweltbundesamt ist die Zahl der eingereichten Anträge für Fahrzeuge und Ladesäulen um mehr als 50% gesunken. Einerseits liegt dies in der Bündelung der Anträge bei den Anbietern begründet. Andererseits ist die Zahl von Einzelanträgen durch Privatpersonen und Ladepunktbetreiber nahezu komplett zurückgegangen.

Bescheinigte Antragsanzahl und Strommengen in den Jahren 2018 bis 2023 – Quelle: UBA 2024

Das Umweltbundesamt macht zudem deutlich, was in der allgemeinen Wahrnehmung bereits angekommen ist. Mit rund 3.606 GWh insgesamt bescheinigter Strommenge wird der massive Ausbau von Ladeinfrastruktur und die Zunahme von elektrischen Fahrzeugen im Verkehr deutlich.

THG-Quote an über eine Million Fahrzeuge ausgeschüttet

Im sogenannten Verpflichtungsjahr 2023 wurde für insgesamt etwa 1,12 Millionen reine BEV ein Schätzwert bescheinigt. Das ist insofern spannend, da seit dem 28.06.2023 – also mit der Novelle der 38. BImSchV – die Meldefrist für Fahrzeuge auf den 15.11. verkürzt wurde und zulassungsfreie Fahrzeuge von der Quote ausgenommen sind.

Anzahl der bescheinigten Fahrzeuge nach Fahrzeugklassen (gerundet) – Quelle: UBA 2024

Die noch geringe Ausprägung bei den Klassen N2 und N3 ist auf die erst am 28.08.2023 eingeführten Schätzwerte für schwere Nutzfahrzeuge durch das BMUV zurückzuführen.

Ein Viertel aller Elektrofahrzeuge ohne THG-Quote

Erstaunlich ist, dass weiterhin, wie bereits im Jahr 2022, ein Viertel aller berechtigten Elektrofahrzeuge keine THG-Quote abgerufen haben. Hier zeigt sich einerseits, dass noch viel Potential auf der Strecke bleibt und anderseits, dass Händler und Anbieter noch zu wenig Werbung für das Instrument der THG-Quote betreiben.

Abdeckungsquote im Fahrzeugbestand – Quelle: UBA 2024

Auch wenn die Quotenerlöse mit dem Jahreswechsel noch einmal deutlich gesunken sind, lohnt es sich die THG-Quote zu beantragen und die Lenkungswirkung zu nutzen. Ob nun eine persönliche nachhaltige Investition oder gar ein Impact in Afrika ist dabei irrelevant. Wichtig ist, dass die THG-Quote nicht einfach „verpufft“, sondern sinnvoll genutzt wird.

Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.

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